
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Fitness- und Wellnessbedingungen der AMIGA HEALTH & FITNESS GmbH & Co. KG.
Für die Mitgliedschaft und das Vertragsverhältnis gelten neben den online ausgewählten Vertragskonditionen die nachstehenden allgemeinen Fitness- und Wellnessbedingungen der AMIGA HEALTH & FITNESS GmbH & Co. KG.
Zustandekommen des Mitgliedsvertrages
Der Antrag auf Abschluss eines Mitgliedsvertrages stellt ein bindendes Angebot des Mitglieds an die AMIGA HEALTH & FITNESS GmbH & Co. KG (nachfolgend " AMIGA " genannt) dar. AMIGA kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt AMIGA das Angebot nicht innerhalb dieser 14 Tage ab, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande. Die Rechte der Mitgliedschaft stehen nur dem Mitglied persönlich zu, sie sind nicht an Dritte übertragbar. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten und daher nicht online möglich. Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.
I. Nutzungen und Leistungen
1. Das Mitglied ist berechtigt, die (online) vereinbarten vertragsgegenständlichen Leistungen zu nutzen.
2. Die Berechtigung wird dokumentiert durch Aushändigung und Aktivierung der Mitgliedskarte im Studio. Bei Verlust wird eine Gebühr von € 10,- fällig.
3. Für die bei Vertragsbeginn erforderliche Einweisung/Betreuung ist der einmalige AMIGA Startpaket Betrag zum nächsten Monatsersten zu entrichten. Mit Beendigung der Mitgliedschaft entfallen automatisch alle Ansprüche auf nicht genutzte Leistungen. Eine Rückerstattung des AMIGA Startpaket Betrages ist ausgeschlossen.
4. Das Mitglied verpflichtet sich, die jeweilige Hausordnung einzuhalten. Benutzungshinweise und Anweisungen von AMIGA sind für alle Mitglieder verbindlich.
II. Gesundheitszustand des Mitgliedes
1. Das Mitglied ist verpflichtet, gesundheitliche Beschwerden, die Einfluss auf die Teilnahme am Fitness/Wellness-Betrieb haben, unverzüglich mitzuteilen.
III. Vertragslaufzeit
1. Die Erstlaufzeit des Vertrages beginnt, wenn nicht anders vereinbart, am Tag der Antragstellung.
2. Der Vertrag kann zum Ende dieser Erstlaufzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Wird er nicht gekündigt, verlängert er sich bei einer Laufzeit von 1 Monat um einen weiteren Monat, bei Laufzeiten bis zu 12 Monaten um weitere 6 Monate.
3. AMIGA behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen, wenn das Mitglied grob oder beharrlich gegen Vertragspflichten, gegen Anweisungen oder Benutzungshinweise oder gegen die Hausordnung verstößt. Eine solche Kündigung befreit das Mitglied nicht von der Verpflichtung, die Mitgliedsbeiträge für die vereinbarte Vertragsdauer zu bezahlen. Entrichtete Vorauszahlungen werden nicht zurückerstattet.
4. Kündigungen bedürfen der Textform.
5. Bei Vorauszahlungen ist keine Rückerstattung der Beiträge möglich.
IV. Sonderkündigungsrecht
1. Verändert das Mitglied seinen Wohnsitz, ist es berechtigt, seine Mitgliedschaft auf ein anderes AMIGA-Studio oder Nichtmitglied zu übertragen.
V. Aussetzung und Auflösung des Vertrages bei Krankheit
1. Ist das Mitglied für mehr als einen Monat an der Teilnahme am Fitness-/Wellnessbetrieb gehindert (Sportuntauglichkeit infolge Krankheit, Verletzung, Schwangerschaft o.ä.), kann es verlangen, dass der Vertrag vorläufig stillgelegt wird. Die Mitgliedschaft verlängert sich dann um den jeweiligen Stilllegungszeitraum. Nachträgliche Anträge können nicht berücksichtigt werden.
2. Steht es fest, dass das Mitglied dauerhaft nicht mehr am Fitness-/Wellnessbetrieb teilnehmen kann, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende zu.
3. AMIGA ist berechtigt, die Aussetzung und Vertragsauflösung von der Vorlage geeigneter Nachweise abhängig zu machen.
4. Bei Umzug, Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten oder im Falle von Betriebsferien, ist AMIGA berechtigt, den Studiobetrieb bis zu einer Woche ganz oder teilweise zu schließen, ohne dass die Beitragspflicht dadurch entfällt.
VI. Beiträge und Beitragsanpassung
1. Für die vertraglich vereinbarten Leistungen von AMIGA sind die vereinbarten Mitgliedsbeiträge zu entrichten.
2. AMIGA ist berechtigt, diese Beiträge nach Ablauf der Erstlaufzeit um bis zu 5 % jährlich anzupassen.
3. Die vereinbarten Beiträge werden wöchentlich für die aktuelle Woche eingezogen.
4. AMIGA behält sich vor, vereinbarte Sondertarife auf den Normaltarif umzustellen, wenn der Grund für diesen Sondertarif nicht mehr gegeben ist oder nicht nachgewiesen ist. Das Mitglied ist verpflichtet, einmal pro Jahr Nachweise vorzulegen, aus welchen sich die Berechtigung des Sondertarifes ergibt. Die nachträgliche Anerkennung von Sondertarifen ist ausgeschlossen.
5. AMIGA ist berechtigt, für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € zu erheben. Bei Rücklastschriften werden die von der Bank berechneten Gebühren weiterberechnet.
6. Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung seiner Anschrift und seiner Bankverbindung sowie sonstige Änderungen seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die Einfluss auf das Vertragsverhältnis haben, unverzüglich schriftlich an AMIGA mitzuteilen. Unterlässt oder verzögert das Mitglied diese Mitteilung, haftet es für die dadurch entstehenden Schäden.
7. Alle Beiträge verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Erhöht sich die gesetzliche Mehrwertsteuer, ist AMIGA berechtigt, diese Mehrwertsteuererhöhung dem Mitglied weiter zu belasten.
VII. Getränke-Flatrate
1. Mit der Getränke-Flatrate erwirbt das Mitglied das Recht, Mineralwasser in den dafür vorgesehenen Behältnissen selbst an den eingerichteten Zapfstellen zu zapfen.
2. Die Getränkeflatrate ist inkludiert im AMIGA Basistarif. Sie dient ausschließlich zum Verzehr im Club. Getränke, die nicht von der Flatrate erfasst sind, sind zu den ausgeschriebenen Preisen gesondert zu vergüten.
VIII. Haftung
1. AMIGA haftet für schuldhafte Vertragspflichtverletzungen nach den gesetzlichen Regelungen.
2. Verursachen Mitglieder schuldhaft Schäden in den Anlagen von AMIGA, haben sie diesen Schaden zu ersetzen. AMIGA ist berechtigt, die Schäden beseitigen zu lassen und dem Mitglied die dafür erforderlichen Aufwendungen zu belasten.
IX. Datenschutz
Mit Angabe seiner E-Mailadresse und Handynummer willigt das Mitglied, mit dem Recht des jederzeitigen Widerrufes, ein, an Mailingaktionen teilzunehmen. Das Mitglied erklärt sein Einverständnis, von AMIGA auf dem Postwege oder per E-Mail über eigene Werbeaktionen im Zusammenhang mit der Nutzung der Studios unterrichtet zu werden, sowie von AMIGA per E-Mail oder per SMS an vereinbarte Trainingstermine und/oder Trainingsmöglichkeiten erinnert zu werden.
X. SCHUFA-Klausel bei Bonitätsprüfung und Forderungsüberwachung durch Dritte
Ich willige ein, dass die Colleon AG die Bonitätsprüfung der über die Plattform und -Shops angeschlossenen Studios übernimmt, Daten über meine Beantragung, Aufnahme und Beendigung des Vertrages erhält, der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden übermittelt und von dieser Auskünfte über mich erhält. Unabhängig davon wird die Colleon AG der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z.B. unbestrittene offene Forderungen) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist und insbesondere die Meldevoraussetzungen gemäß § 28a Bundesdatenschutzgesetz erfüllt sind. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU- Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren).Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover.
XI. Schlussbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile.
XII Widerrufsbelehrung: dem Mitglied steht bei dem Abschluss der Mitgliedschaft über das Onlineportal ein 14-tägiges Rücktrittsrecht zu. Dieses erlischt 14 Tage nach Online-Abschluss dieser Mitgliedschaft oder am Tage der ersten Nutzung des Angebotes. Ein Widerrufsrecht gilt nur für Online-Anmeldungen. Eine Widerrufsmöglichkeit für im Studio geschlossene Verträge ist nicht existent. Der Widerruf ist gegenüber AMIGA HEALTH & FITNESS GmbH & CO. KG Rödelheimer Bahnweg 21, 60489 Frankfurt schriftlich zu erklären.
Stand: 01.09.2020